, Girard Remo

Quagga-Muschel: Hinweise zur Einwasserung von Booten

Der Zugersee blieb bisher von der Invasion der gebietsfremden Quagga-Muschel glücklicherweise verschont. Wir setzen alles daran, dass dies so bleibt. Insbesondere bei der Wieder-Einwasserung unserer Boote in den Zugersee nach auswärtigen Regatten gibt es einiges zu beachten.

Liebe Seglerinnen und Segler

Wir möchten euch über einige wichtige Punkte in Bezug auf die Wieder-Einwasserung von Booten in den Zugersee nach auswärtigen Regatten etc. informieren, speziell mit dem Fokus auf die Prävention der Verbreitung von Neobiota, insbesondere der Quagga-Muscheln, in unserem schönen See.

Aktueller Stand der Reinigungsvorschriften

Für das Einwassern von Booten aus anderen Revieren ("Gewässerwechsel") ist seit dem 1. Oktober 2023 eine kantonale Bewilligung vorgeschrieben. Es ist zurzeit nicht erforderlich, eine zertifizierte Reinigung der Boote durchführen zu lassen. Eine Selbstdeklaration reicht aus, um die Bewilligung zu erhalten. Ihr könnt das notwendige Formular Schiffsmelde- und Einwasserungsbewilligung auf der Webseite des Kanton Zug finden, ausfüllen und einreichen.

Eine bebilderte Anleitung für die Reinigung ist auf der Webseite: Wasch dein Zeug Schütz den See des Kanton Zug zu finden und ein Video: Anleitung Bootsreinigung des Kanton Zürich auf YouTube.

Mögliche Änderungen der Vorschriften

Bitte beachtet, dass es in naher Zukunft zu Änderungen dieser Vorschriften kommen kann. Wir empfehlen, regelmässig die Webseite Melde- und Bewilligungspflicht für Schiffe bei Gewässerwechsel des Kanton Zug  zu konsultieren, besonders vor dem Einwassern, um sicherzustellen, dass ihr über die aktuellsten Informationen verfügt.

Vorgehensweise für Regatten

Für kommende Regatten ist geplant, dass wir als Teilnehmer jeweils vor oder nach den Veranstaltungen eine Selbstdeklaration einreichen. Dies wird zunächst bei der J70 Regatta in Luzern und der Blu26 Regatta in Lugano als Test durchgeführt.

Gültigkeit der Bewilligung

Die Bewilligung wird spätestens drei Arbeitstage nach dem Einreichen des Antrags erteilt. Diese ist zehn Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Wir empfehlen, den Antrag fünf Tage vor der Rückkehr von einer Regatta einzureichen. Somit ist sichergestellt, dass ihr unmittelbar nach der Rückkehr eine Bewilligung habt, um das Boot wieder in den Zugersee einzuwassern. Hinweis: Die ordnungsgemäße Reinigung sollte idealerweise am Auswasserungs-See oder bei einer zugelassenen Stelle stattfinden, aber nicht bei uns am Hafen. 

Regatten auf dem Zugersee

Boote von Regattateilnehmern, welche von einem anderen See kommen, sind müssen eine gültige Bewilligung vorweisen. Ohne diese dürfen sie nicht an der Regatta teilnehmen. Wir werden dies entsprechend kommunizieren.

Zielsetzungen und Massnahmen

Langfristig ist das Ziel des YCZ, eine Vereinbarung mit den zuständigen Behörden zu erreichen, die es unserem Club ermöglicht, weiterhin Regatten mit auswärtigen Teilnehmern durchzuführen. 

Wir streben eine kooperative Zusammenarbeit mit den Behörden an und möchten gleichzeitig sicherstellen, dass wir alle Anforderungen mit möglichst geringem Aufwand erfüllen können. Das Wohl unseres Sees liegt uns am Herzen, aber wir möchten auch vermeiden, wiederholt zur Zertifizierungsstelle fahren zu müssen.

Die Aufnahme des Themas mit der Behörde ist noch nicht festgelegt. Wir warten zunächst die ersten Bewilligungen ab und halten euch über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.

Bitte lasst uns alle dazu beitragen, die Verbreitung von Quagga-Muscheln zu verhindern und unseren See zu schützen. Wir zählen auf eure Unterstützung und Kooperation.

Mit freundlichen Grüssen,

Arbeitsgruppe Quagga-Muschel und der Vorstand